Kinderbuch Lizenzierung
Dr. Michael Stehmann
anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Dez 16 11:10:24 UTC 2021
Hallo,
Am 16.12.21 um 11:04 schrieb Bernhard E. Reiter:
> .. was nach Urheber- und Copyrightexpert:innen eine gröÃere Freiheit
> verspricht, da mehr Robustheit gegen bestimmte juristische Probleme.
> (Auch das ist ebenfalls eine alte Debatte, kann entsprechend nachgelesen
> werden.)
>
Genau das sind die Gründe, weshalb es ein schlechtes Beispiel ist:
Zum einen, dass trotz der "gröÃeren Freiheit" (für den Urheber) die
Restriktionen dieser Lizenz noch als unzureichend erachtet werden
(weshalb sie eben bei bestimmten Schriftwerken keine Verwendung finden
soll).
Und zum zweiten, dass, wenn der Urheber von seiner "gröÃeren Freiheit"
Gebrauch macht, ernsthafte Menschen das Werk als nicht frei lizenziert
erachten.
Btw.: Ich habe "frei" im Sinne von "Freier Software" immer so
verstanden, dass es um die Freiheit des Lizenznehmers und nicht um die
des Urhebers geht.
"Seit 2001 stärkt die FSFE die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern, ..."
( https://fsfe.org/about/legal/legal.de.html )
Auch die Person, der ein Werk kreativ weiterentwickeln möchte, ist eine
Nutzende.
GruÃ
Michael
-------------- n�chster Teil --------------
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