Kinderbuch Lizenzierung

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Dez 16 11:10:24 UTC 2021


Hallo,

Am 16.12.21 um 11:04 schrieb Bernhard E. Reiter:

> .. was nach Urheber- und Copyrightexpert:innen eine größere Freiheit
> verspricht, da mehr Robustheit gegen bestimmte juristische Probleme.
> (Auch das ist ebenfalls eine alte Debatte, kann entsprechend nachgelesen
> werden.)
> 
Genau das sind die Gründe, weshalb es ein schlechtes Beispiel ist:

Zum einen, dass trotz der "größeren Freiheit" (für den Urheber) die 
Restriktionen dieser Lizenz noch als unzureichend erachtet werden 
(weshalb sie eben bei bestimmten Schriftwerken keine Verwendung finden 
soll).

Und zum zweiten, dass, wenn der Urheber von seiner "größeren Freiheit" 
Gebrauch macht, ernsthafte Menschen das Werk als nicht frei lizenziert 
erachten.

Btw.: Ich habe "frei" im Sinne von "Freier Software" immer so 
verstanden, dass es um die Freiheit des Lizenznehmers und nicht um die 
des Urhebers geht.

"Seit 2001 stärkt die FSFE die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern, ..."

( https://fsfe.org/about/legal/legal.de.html )

Auch die Person, der ein Werk kreativ weiterentwickeln möchte, ist eine 
Nutzende.

Gruß
Michael


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