Ungefragtes Weiterleiten persönlicher Mails an öffentliche Mailinglisten

Bernhard E. Reiter bernhard at fsfe.org
Do Dez 16 10:50:00 UTC 2021


Am Mittwoch 15 Dezember 2021 11:39:28 schrieb Dominik George:
> Eine Mail, die mit Absicht nicht an eine öffentliche Mailingliste
> gesendet wurde, dorthin einfach ungefragt weiterzuleiten, ist absolut
> inakzeptabel.

Die Email selbst war - meiner Ansicht nach - ein halber öffentlicher Brief,
da sie ungefragt an viele Empfänger:innen ging.

Ich denke, dass es im Allgemeinen manchmal akzeptable Gründe gibt, um eine 
persönliche Kommunikation öffentlich zu machen.

In diesem Fall halte ich das erfolgte Weiterleiten für nicht für optimal aber 
auch nicht völlig abwegig, da der Absender auf einen allgemeinen Misstand 
aufmerksam machen wollte und vor dem BCC unbekanntem Umfanges die 
Empfangenden nicht gefragt hat und diese aber auch mit der Information 
belastet. (Es gibt auch andere Möglichkeiten: Vielleicht hat es vorher eine 
Nachfrage und Erlaubnis zur Weiterleitung gegeben. Oder die Email ist 
überhaupt nicht voll oder richtig zitiert worden.)

Deshalb irritierte mich Deine Forderung nach einem weitreichenden Ausschluß 
bei einem Wiederverstoß. Das ermöglichte kaum Austausch und gegenseitiges 
Lernen, darüber was ein ziviles Verhalten ist.

Mir erscheint es gut die Umstände zu klären und auch zu vermittlen, warum Du 
das Weiterleiten in dem Fall für unpassend hältst und wie es besser gewesen 
wäre.

Gruß,
Bernhard

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