Kinderbuch Lizenzierung

Bernhard E. Reiter bernhard at fsfe.org
Do Dez 16 10:04:50 UTC 2021


Hi Michael,

Am Dienstag 14 Dezember 2021 18:23:30 schrieb Dr. Michael Stehmann:
> Alles außer Software kann ruhig unfrei sein, scheint mir wohl keine
> sinnvolle Leitlinie zu sein.

die hat ja auch deshalb keiner.

Es geht um bestimmte Texte deren Funktion ganz anders gelagert
ist, als die von Software. Bei diesen Texten kann die Bilanz anders 
ausfallen, welche Freiheiten notwendig, sinnvoll und schädlich sind, um 
insgesamt der Ziele für Software-Freiheit besser zu erreichen.
Bei einem aufklärenden Kinderbuch sind manche Detailsfragen und deren
Auswirkung noch nicht ganz klar.

> Und die GFDL ist in diesem Zusammenhang auch ein schlechtes Beispiel.
> Sie erlaubt dem Urheber nämlich, für bestimmte Abschnitte die
> Modifikation zu untersagen (so genannte „invariant sections“).

.. was nach Urheber- und Copyrightexpert:innen eine größere Freiheit
verspricht, da mehr Robustheit gegen bestimmte juristische Probleme.
(Auch das ist ebenfalls eine alte Debatte, kann entsprechend nachgelesen 
werden.)

Viele Grüße,
Bernhard 

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