git + emal + gpg + tor -> Online Wahlsystem?

mararm mararm at fsfe.org
Di Nov 10 10:54:52 UTC 2020


Am Dienstag, 10. November 2020, 11:36:37 CET schrieb Michael Kesper:
>
> Aus guten Gründen (Wahlzwang, Bestechung, ...) darf in Deutschland bei der
> Bundestagswahl nicht nachweisbar sein, dass du gewählt hast.

Aber es wird im Wählerverzeichnis mein Name abgehakt, wenn ich im Wahllokal 
auftauche bzw wird dort auch vermerkt, wenn ich Briefwahl benatragt habe. Ist 
das nicht ein Nachweis, dass ich gewählt habe?

Ich bin mir leider nicht im Klaren darüber, ob in Bezug auf die 
Wahlbeteiligung ein unausgefüllter oder falsch ausgefüllter Stimmzettel 
unterschiedlich behandelt werden. Kann ich also nicht wählen, aber trotzdem im 
Wahllokal gewesen sein bzw einen Stimmzettel in die Urne geworfen haben?

Gruß
mararm
-- 
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mass of unskilled consumers?        -- Steve Shorter





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