Re: Befreiung der Haushalte , der Behörden, ... von Microsoft-Software

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Di Mai 12 11:59:42 UTC 2020



Am 12.05.20 um 11:10 schrieb Henning Thielemann:
> 
> 
> Ich könnte mir vorstellen, dass sich Vereine oder Unternehmen eine
> Genossenschaft gründen, die alle möglichen IT-Dienste für ihre
> Mitglieder übernimmt. Die kann dann erstens in solchen Mengen Aufgaben
> übernehmen, dass man Lasten zwischen den Mitgliedern umverteilen kann,
> sprich: auch mal einzelne Mitglieder herunterskalieren, auf der anderen
> Seite aber unter der Kontrolle der Mitglieder bleibt. Das hätte auch
> wieder was mit Softwarelizenzen zu tun: Wenn die Genossenschaft mit
> freier Software arbeitet, kann sie selbst Programmierer beschäftigen,
> die die Software verbessert und diese Verbesserungen öffentlich
> verbreitet. Diese Genossenschaft wäre ja nicht auf den Verkauf von
> Softwarelizenzen angewiesen.

Gibt es schon:

https://www.hostsharing.net/

Aus der Satzung:

"Gegenstand der Genossenschaft ist die Bereitstellung von
Internetdiensten für Mitglieder,die Entwicklung von
Internet-Hostingkonzepten und Werkzeugen als OSS (Open SourceSoftware)
und der notwendigen Dokumentation, die möglichst der GPL bzw.
ähnlichenLizenzen unterliegen sowie sonstige Dienstleistungen, die mit
den vorstehenden Gegen-ständen in Verbindung stehen. Außerdem
unterstützt die Genossenschaft die Mitgliederbei der Weiterbildung in
den zuvor genannten Bereichen." (§2)

Gruß
Michael

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