Linux Buchhaltung/Vereinsverwaltung

Henning Thielemann lemming at henning-thielemann.de
Mi Mär 11 19:40:35 UTC 2020


On Wed, 11 Mar 2020, Ilu wrote:

> "Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem 
> erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit 
> nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit 
> gewährleisten. ... Spätere Änderungen sind ausschließlich so vorzunehmen, 
> dass sowohl der ursprüngliche Inhalt als auch die Tatsache, dass 
> Veränderungen vorgenommen wurden, erkennbar bleiben" (2, RZ 107 ff)

Mein letzter Stand ist, dass diese Unveränderbarkeit letztlich Wunsch des 
Finanzamtes ist, aber kein Gesetz. Ämter versuchen immer mal wieder, sich 
mit Verordnungen Kompetenzen zuzuschanzen, die ihnen nicht zustehen.


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