Linux Buchhaltung/Vereinsverwaltung
Uwe Altmann
ooo at altsys.de
Mi Mär 11 15:19:26 UTC 2020
Hi
Am 11.03.20 um 15:27 schrieb Ilu:
> "Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit gewährleisten. ... Spätere Änderungen sind ausschließlich so vorzunehmen, dass sowohl der ursprüngliche Inhalt als auch die Tatsache, dass Veränderungen vorgenommen wurden, erkennbar bleiben" (2, RZ 107 ff)
Haben wir da nicht GIT für?
Durchaus ernsthaft gemeint - ich hatte eine Beratungskunden, der personenbezogene Daten damit archivierte und seit DSGVO sein Verfahren heftig umstricken musste.
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Mit freundlichen Grüßen
Uwe Altmann
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