was die GPL (hoffentlich nicht) erlaubt

Ilu ilu at fsfe.org
Di Jan 28 14:05:25 UTC 2020


Punkt a) würde mich auch interessieren, aber ich halte das für korrekt: 
Rechteinhaber dürfen mit dem eigenen Code machen was sie wollen, auch 
closed und kommerziell. Ich sehe nicht wo die GPL das untersagt, denn 
die GPL ist nur für Nicht-Rechteinhaber relevant. Ich finde das auch 
gut, denn Rechteinhaber sollten die Möglichkeit haben, Code, den sie 
selbst kommerziell und closed nutzen, gleichzeitig der Allgemeinheit für 
offene Projekte zur Verfügung zu stellen. Code committer müssen ja nicht 
zustimmen. Und code von committern, die nicht zustimmen, baut man dan 
besser nicht ein.

Mich würde interessieren, wie andere das sehen.

Punkt b) ist mir zu kompliziert, das braucht spezialisierte 
Rechtsberatung. Solche Abgrenzungen sind schwierig und nur für den 
Einzelfall treffbar.

Wieso kriege ich diese Listenmail eigentlich jetzt erst? Die ist ja 
uralt ...

Am 06.12.19 um 21:42 schrieb der.fliegende.hamburger:
> Guten Abend,
> 
> aus aktuellem Anlass habe ich zwei Fragen zur Anwendung/Interpretation einer GPL-lizenzierten Software. Ich halte beide Punkte fuer nicht im intendierten Sinn von GPL (moralisch/ethisch)  und nicht legal:
> 
> a) wenn ausnahmslos alle (seit Beginn des Projekts) code Committer zustimmen, kann dann diese Gruppe spaeter parallel zu der unter GPL veroeffentlichten Software dieselbe Software einem Dritten unter einer anderen Lizenz als GPL ueberlassen (damit der sie leicht abgeaendert in Teilen oder als Ganzes als closed source vermarkten kann)
> 
> b) erlaubt die GPL das Erweitern eines GPL lizenzierten Programms, das ohne OS auf einer embedded mcu laueft, derart, dass durch spaeteres separates Flashen von closed code Fragment die Funktionalitaet des urspruenglichen Programms erweitert wird.  Das entspraeche vermutlich statischem (oder dynamischen) Linken (denn der spaeter geflashte Binaerhaufen muss ja irgendwie mal angesprungen werden.
> Hierzu verweist der Autor als Legitimation auf dieses Paper https://pdfs.semanticscholar.org/08da/c6c7f3bd7383a6a129f1ad597c7b12c307cb.pdf Ich bin kein Jurist und vielleicht gibt es hundert andere Papers, die die Frage ebenfalls behandelt haben
> 
> Details:
> Konkret geht es um eine GPL Software, die auf die Hardware geflasht wird und dann als stand alone binary direkt vom bootloader der mcu gestartet wird. Diese Software ist unter GPL zugaenglich.
> Ein moderner Zeitgenosse hat jetzt dazu eine Erweiterung gebastelt, deren code er closed haelt (und fuer deren Einsatz er Geld verlangt; das ist seine Motivation, soweit ersichtlich). Seine Rechtfertigung beruht darauf, dass er seinen code separat kompiliert, irgendwo neben das GPL  binary flasht und das geflashte GPL binary so modifiziert, dass sein chunck auch irgendwie (per Interrupt zB) aufgerufen wird.
> 
> Nach meinem Verstaendnis sind beide Punkte klar gegen die Intention der GPL, aber bietet die GPL hier auch rechtlich Handhabe?
> Falls die GPL (auf source code) durch Patchen des resultierenden Binary so einfach auszuhebeln ist, dann waeren doch bestimmt schon frueher kriminelle Gestalten auf diese Idee verfallen?
> Oder ist mein leienhaftes Verstaendnis von GPL einfach falsch - dann waere auch das gut zu wissen.
> 
> Ueber GPL-violations erhalte ich keine Hilfe mehr wegen anderweitiger Aktivitaeten.
> Wenn das Thema hier falsch ist, dann nehme ich gerne passende Hinweise.
>   
> Danke und Gruss,
> der fliegende Hamburger
> _______________________________________________
> FSFE-de mailing list
> FSFE-de at lists.fsfe.org
> https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de
> 
> Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt.
> Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu
> behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct
> 


Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de