App-Zwang bei DHL?
Paul Schaub
vanitasvitae at fsfe.org
Mi Okt 2 14:31:22 UTC 2019
KuketzBlog berichtet ebenfalls darüber:
https://www.kuketz-blog.de/packstation-dhl-einfuehrung-eines-app-zwangs/
Paul
Am 2. Oktober 2019 15:50:11 MESZ schrieb Christian Busse <bussec at fsfe.org>:
>Hey allerseits
>
>Hab auch gerade eine entsprechende Ankündigung erhalten, mit Vertrags-
>umstellung zum 2019-11-15. Unter Punkt 4.2 der geänderten AGBs [1] ist
>*nur noch* die App als Zugangsmedium für die Packstation aufgeführt:
>
>"Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption
>[Packstation] über
>die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller
>Postnummer
>sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen
>beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN) als
>Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Packstation."
>
>E-Mail als Kommunikationsweg wird in anderen Teilen der AGB noch
>erwähnt, aber
>eben nicht hier.
>
>Viele Grüße, Christian
>
>[1] http://www.dhl.de/agb-paketempfang
-------------- nächster Teil --------------
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