App-Zwang bei DHL?

Ilu ilu at fsfe.org
Fr Okt 4 16:50:31 UTC 2019


Widerspruch ==> Kündigung.

Nur öffentlicher Druck könnte helfen, aber wahrscheinlich versteht die 
Öffentlichkeit das Problem nicht. Was sagt die Verbraucherschutzzentrale?

Am 04.10.19 um 12:49 schrieb sw at fsfe.org:
> Hallo,
> 
>> Interessante Aussage zur Lage in einer Antwort von DHL auf
>> https://www.kuketz-blog.de/packstation-dhl-einfuehrung-eines-app-zwangs/
> 
> genau die selbe Information habe ich jetzt auch als Antwort auf meine Anfrage
> gekriegt. Zitat aus der Antwort von DHL:
> 
> "Die Zusendung des Abholcodes (mTAN) erfolgt für Packstationskunden übergangsweise per E-Mail und über die DHL Paket App. Hiermit informieren wir Sie, dass eine Nutzung künftig nur mit der DHL Paket App (verfügbar für iOS und Android) möglich ist.
> 
> Eine Abschaltung der E-Mail Benachrichtigung ist in diesem Jahr nicht geplant. Über zukünftige Änderungen werden wir Sie frühestmöglich informieren.
> 
> Weitere Informationen zu unseren Services können Sie direkt unserer Website  www.dhl.de  entnehmen."
> 
> Leider hilft das natürlich nicht weiter. Wenn ich jetzt gar nichts tue und
> bis Ende des Jahres warte, ist es zu spät, der AGB-Änderung zu widersprechen.
> Andererseits: Wenn ich jetzt widerspreche, ist es durchaus möglich, dass DHL
> das Vertragsverhältnis kündigt.
> 
> Meinungen dazu?
> 
> Viele Grüße
> 
> Stephan
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