App-Zwang bei DHL?
Christian Busse
bussec at fsfe.org
Mi Okt 2 13:50:11 UTC 2019
Hey allerseits
Hab auch gerade eine entsprechende Ankündigung erhalten, mit Vertrags-
umstellung zum 2019-11-15. Unter Punkt 4.2 der geänderten AGBs [1] ist
*nur noch* die App als Zugangsmedium für die Packstation aufgeführt:
"Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption [Packstation] über
die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller Postnummer
sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen
beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN) als
Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Packstation."
E-Mail als Kommunikationsweg wird in anderen Teilen der AGB noch erwähnt, aber
eben nicht hier.
Viele Grüße, Christian
[1] http://www.dhl.de/agb-paketempfang
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