Re: Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen

vv01f vv01f at fsfe.org
Mi Feb 27 16:17:53 UTC 2019


Ich lese eher „wir wollen nicht“ heraus. Denn wenn man es wollen würde,
könnten die Richtlinien ja entsprechend angepasst werden.

Z.B. um eigenen Vorsätzen des Bundestages zu genügen.[0]

Dazu Seite 9-10 aus der online verfügbaren PDF:
	„Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2001 in einem Beschluss die
Bundesregierung aufgefordert, »Open Source Software zu fördern und alle
Voraussetzungen zur  Einführung  von  Open  Source  in  der
Bundesverwaltung  zügig  zu schaffen«.  Erste  Initiativen  dazu  gibt
es  bereits.  Im  Ergebnis  könnte – ohne  marktverzerrende
Subventionen – ein  Teil  öffentlicher  Infrastruktur  als  frei
verfügbare  Basis  für  viele  andere  Anwendungen  geschaffen bzw.
nachhaltig unterstützt werden. Vergleichbar z.B. mit den öffentlichen
Investitionen in das Straßennetz inklusive der Autobahnen, gerade in
Deutschland bis heute eine von der öffentlichen Hand finanzierte
Grundlage für die Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. “

Randbemerkung: Die Bundes-/Landeszentrale(n) sind derzeit dabei eBooks
(insb. EPUB-Format) den Vorzug zu geben.

[0]:
http://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/opensource/63952/buch-freie-software

On 27.02.19 08:40, Christian Imhorst wrote:
> 
> Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen
> Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht
> zulässig.

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : signature.asc
Dateityp    : application/pgp-signature
Dateigröße  : 899 bytes
Beschreibung: OpenPGP digital signature
URL         : <http://lists.fsfe.org/pipermail/fsfe-de/attachments/20190227/4703ac07/attachment.sig>


Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de