Re: Lobby und Gemeinnützigkeit

Ilu ilu at fsfe.org
Fr Apr 5 20:01:35 UTC 2019


Am 05.04.2019 um 11:18 schrieb Bernhard E. Reiter:
> Am Mittwoch 03 April 2019 01:04:01 schrieb Ilu:
>> Unter "Volksbildung" sind nur Kampagnen zu bildungspolitischen Themen
>> erlaubt. Dazu gehört PMPC nicht.
> 
> Das sehe ich beides anders.

Ich sehe das auch anders, aber das ist egal.

"Bei der Förderung der Volksbildung i.S. von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO hat 
sich die Einflußnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung 
der öffentlichen Meinung auf bildungspolitsche Fragestellungen zu 
beschränken." (II 2 1. Absatz, Seite 14 des BFH-Urteils in Sachen Attac)

Danach ist weder die PMPC-Kampagne noch die "Free your Android"-Kampagne 
  vom gemeinnützigen Zweck "Volksbildung" gedeckt.

Ob Du und ich hier einer Meinung sind oder nicht, ist egal. In 
Steuerfragen geht man tunlichst kein Risiko ein, denn das ist finanziell 
gefährlich. Der derzeitig allein steuerbefreite Vereinszweck 
"Volksbildung" *ist* ein Risiko, und ein unnötiges dazu. Man kann das 
Risiko verringern mit § 52 II Nr. 24 AO im Vereinszweck (und etwas mehr 
Mäßigung als Attac). Ich hoffe, der FSFE-Vorstand liest mit und kümmert 
sich um dieses Problem.

Viele Grüße

Ilu


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