Lizenzverfahren gegen Geniatech Europe

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mo Mär 5 15:27:44 UTC 2018


Hallo,

Am 05.03.2018 um 15:31 schrieb Roland Hummel:

> ...das frage ich mich auch. Der Artikel (übrigens bei
> https://www.heise.de/newsticker/meldung/Linux-in-Elektronikgeraeten-Streit-ueber-Lizenzbedingungen-geht-in-naechste-Instanz-3986181.html
> 1 zu 1 übernommen) scheint mir auch darauf ausgelegt zu sein,
> unterschwellig die Botschaft zu vermitteln, man handle sich bei der
> Verwendung Freier Software nur Ärger ein, weil die Lizenz zu komplex ist.
> 
Liest man das verlinkte erstinstanzliche Urteil, muss man den Eindruck
gewinnen, dass dies mit etwas sachkundiger Beratung durch in zumutbarer
Weise möglich ist.

Hier spricht auch folgende Passage im Artikel:

"Die Verstöße gegen die Linux-Lizenz hat Geniatech inzwischen längst
beseitigt. Das bestätigt auch McHardy."

Im Übrigen muss die Klägerseite nach diesem Urteil die Hälfte der
Gerichtskosten der ersten Instanz und ihre erstinstanzlichen
Anwaltskosten selber tragen.

Gruß
Michael

-------------- nächster Teil --------------
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