Geistiges Eigentum gibt es nicht

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mo Jul 23 19:33:42 UTC 2018


Am 23.07.2018 um 17:30 schrieb Luc Saffre:

>> Die Sache mit dem Copyleft sollte aber etwas erklärt werden; das war die
>> Kurzfassung für Insider.

Leider ist der diesbezügliche Text auf Deiner Seite nicht ganz
problemerfassend. Daher noch ein paar Ausführungen:

Bekanntlich gibt es Computerprogramme - vereinfachend gesagt - in zwei
Formen: als Quellcode und als Binary.

Bei einem beispielsweise lyrischen Text würden die Nutzung und
Verbreitung - auch abgeleiteter Werke - durch eine Aufhebung des
Urheberrechts nicht gehindert.

Anders bei einem Computerprogramm, welches eben auch (nur) als Binary
distribuiert werden kann. Ohne den dazugehörigen Quellcode kann ich es
ohne ganz erheblichen Aufwand weder für eine andere Plattform
kompilieren noch verändern, beispielsweise verbessern.

Ich könnte es allenfalls kopieren und die Kopien verteilen, aber
ansonsten nicht einmal das Programm studieren. Habe ich nur ein Binary,
gehen mir also wichtige Möglichkeiten faktisch verloren.

Selbst wenn ich den Quellcode veröffentliche, kann ich ohne Urheberrecht
niemand daran hindern, von meinem Werk abgeleitete Software lediglich
Binaries zu verbreiten.

Insofern sind die tatsächlichen Gegebenheiten bei Computerprogrammen
wesentlich anders, als bei anderen urheberrechtlich geschützten Werken.

Also gibt es ohne Urheberrecht kein Copyleft, was die Situation der
Nutzer arg verschlechtert.

Gruß
Michael

P.S. Die Situation, dies erklären zu müssen, ist nicht neu. In der
Anfangszeit mussten wir dies auch in Kreisen der Piraten.




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