offene Versionsverwaltung

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Fr Jan 12 18:21:02 UTC 2018


Hallo,

bei Freier Software (im herkömmlichen Sinne) werden die vier Freiheiten
durch die jeweilige Lizenz rechtlich garantiert. Ich habe beispielsweise
ein Recht darauf, die Software verändern zu dürfen und ich habe einen
Anspruch darauf, dass mir der Quellcode der an mich weitergegebenen
Version zugänglich gemacht wird.

Schon dieser Anspruch verlangt vom Entwickler einen gewissen Aufwand,
aber letztlich entscheidet er durch Art und Umfang der Veröffentlichung
des Programms über die Größe dieses Aufwandes.

Würde man Deine fünfte Freiheit auf Zugang zur Versionsgeschichte ebenso
rechtlich verbindlich zum Gegenstand der Lizenz machen, würde man dem
Entwickler und/oder dem Verbreiter einen Aufwand zumuten, der in
verschiedener Hinsicht weit über die bisherigen Verpflichtungen
hinausgeht, die sich für den Entwickler und/oder den Verbreiter aus den
bisherigen Freien Lizenzen ergeben.

Erhebliche Probleme ergeben sich auch dann, wenn in Versionsständen
Verletzungen der Rechte Dritter enthalten sind, zu deren Abstellung der
Entwickler und/oder der Verbreiter diesen gegenüber verpflichtet ist.

Nur ein paar schnelle Überlegungen zu Deinem Vorschlag.

Das Anliegen, das Studium der Softwareentwicklung durch entsprechende
Transparenz zu fördern, halte ich auch für unterstützenswert.

Gruß
Michael








-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : signature.asc
Dateityp    : application/pgp-signature
Dateigröße  : 198 bytes
Beschreibung: OpenPGP digital signature
URL         : <http://lists.fsfe.org/pipermail/fsfe-de/attachments/20180112/816cc911/attachment.sig>


Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de