Public Money? Public Code! war: Fragen zu Schuld und Scheitern

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Okt 26 14:23:17 UTC 2017


Hallo,

Am 26.10.2017 um 15:11 schrieb Luc Saffre:

> Oder eine Stiftung, wie z.B. die FSFE.
>
Die FSFE ist, entgegen einer Übersetzung ihres Namens, keine Stiftung,
sondern ein gemeinnütziger eingetragener Verein.

Eine Stiftung hätte zudem das Problem, dass sie grundsätzlich aus den
Erträgnissen ihres Stiftungsvermögens eventuelle Verluste aus ihrem
Geschäftsbetrieb abdecken können muss, und die können anfangs durchaus
beachtlich sein.

Hinsichtlich des Stiftungszwecks wären zudem in D die Stiftungsgesetze
der Bundesländer bzw. dasjenige ihres Sitzes zu beachten.

Gruß
Michael


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