Fellowship elections Teilnahme

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Mai 3 12:20:34 UTC 2017



Am 03.05.2017 um 13:49 schrieb Erik Albers:

> Ich war wie gesagt nicht dabei aber ich kann mir vorstellen, dass das "umgehen
> von Diskussionen" deutschem Arbeitsrecht zu verdanken ist und es dient in
> diesem Fall dem Schutz des Arbeitnehmers.
> 
Das wurde lang und breit bereits diskutiert. Diese Diskussion brauchen
wir IMO hier nicht noch einmal aufzuwärmen. Das Argument wird nämlich
auch durch Wiederholung nicht besser.

Es ging nicht nur um Rainers Kündigung, sondern im Wesentlichen auch um
die Schließung der Geschäftsstelle im Rheinland und ein neues
Marketingkonzept, welches u.a. eine stärkere Beteiligung von
Ehrenamtlichen vorgesehen hat.

Was mich nur befremdet ist, dass auch im nunmehrigen zeitlichen Abstand
sich bei den Hauptamtlichen der FSFE noch nicht die Einsicht
durchgesetzt zu haben scheint, dass der damalige
Entscheidungsfindungsprozess als mängelbehaftet zu qualifizieren ist.

Gruß
Michael

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