Re: Wann ist es legitim, die vier Freiheiten einzuschränken?

willi uebelherr willi.uebelherr at gmx.de
Mi Mär 29 16:02:44 UTC 2017


Lieber Michael,

na da scheint ja hier auf dieser liste so manches im argen zu liegen. 
Also mit Freier Software und Freier Technologie und dem philosophischen 
hintergrund dafuer haben so einige der kommentatoren grosse probleme.

Ich weiss, das bestimmende, die haupt orientierung in Europa und Nord 
Amerika, wie generell in den europaeisch verseuchten gebieten, ist das 
private, der Raub im frueheren sinn, dominant.

Du schreibst:
"... dass das Patentrecht den Zweck hat, die Veröffentlichung von 
Geschäftsgeheimnissen zu fördern."

Vanitas schreibt:
"Hat das Patentrecht nicht auch eine Innovationsschützende Funktion?"

Also in dem erkennen physikalischer prinzipien und der entwicklung von 
design und konstruktion technischer systeme habt ihr noch nie 
gearbeitet, wie ich vermute. Insofern ist es schwierig, euren 
intelektuellen hintergrund nachvollziehen zu koennen.

Patente dienen der monopolisierg und damit immer der innovations 
blockade. Jetzt mische ich, vielleicht unfairer weise, 2 auffassungen. 
Aber sie sind so praegnant.

Dahinter steht ja noch der fokus auf das individuelle oder private, wo 
die gemeinschaft gepluendert wird. Das ist vielleicht auch euer 
treibender motor.

Generell, jetzt gewissermassen als gegenpol, sage ich: "Wissen ist immer 
Welterbe". Das koennen wir sofort nachvollziehen, wenn wir analysieren, 
wie wir zu unserem eigenen, persoenlichen wissen in unserem 
frontallappen kommen. Was da eigentlich passiert, bis wir in der lage 
sind, vielleicht etwas beizutragen.

Fuer mich symbolisch fuer den offen organisierten raub sind John Neumann 
und Bill Gates. Weil sie konzentrierten sich darauf, alles abzuraeumen, 
was sich ihnen anbot und dies dann als privates gut in patente zu 
transformieren. Der treibende motor die gier nach persoenlicher 
bereicherung.

Andere beispiele sind die patent agenturen, die immer unterwegs sind, um 
ideen abzufischen und zum patent zu erklaeren.

Und wenn wir uns die patentinhaber ansehen dann sind das grossteils 
leute, die noch nie in ihrem leben selbst gearbeitet haben. Also selbst 
nie theoretisch und praktisch sich beteiligen. Sie raeumen ab. Ideen 
pishing.

Das ist wohl auch der grund, warum du, Michael, so auf die "Freiheiten" 
dich konzentrierst. Du willst ja das reale geschehen in einen 
abstrakten, entleerten und virtuellen raum transportieren.

Und damit kommst du sehr einfach zum BVG (Bundes Verfassungs gericht). 
Ein theater spektakel. Es ist die organisierte entleerung und 
virtualisierung. Das geht ja zurueck bis 1956 zum KPD verbot, wo der 
bevoelkerung mitgeteilt wird, dass es keine alternative zum auf privatem 
raub ruhender gesellschaftsorganisation der eliten geben darf.

Noch weiter zurueck die wiederaufruestung. Militaerische apparate sind 
lebensnotwendig. Und das in einer region, die seit jahrhunderten 
aeussere regionen ueberfallen und ausgepluendert hat.

Auch das "Berufsverbot" fuer kritische menschen im oeffentlichen dienst 
wurde von diesem instrument der luegen und des betrugs bestaetigt.

Also auf einem derartig sumpfigen untergrund koennen wir doch keine 
perspektiven fuer unsere zukunft aufbauen. Und uns dann noch mit freiem 
Wissen in form von Software beschaeftigen. Das sieht eher danach aus, 
dass du, und manche ihr, in dieser liste agiert, um in diesem bereich 
potenzieller grenzsprengung fuer zurueckhaltung und ruhe zu sorgen.

Aber das weiss ich nicht. Es kann ja auch auf naiver betrachtung ruhen 
als resultat stetiger indoktrinierung.

mit lieben gruessen, willi
z.zt. Asuncion, Paraguay


On 29/3/2017 01:25, Dr. Michael Stehmann wrote:
> Am 28.03.2017 um 23:25 schrieb willi uebelherr:
>
>> Aber jetzt zu deiner aussage in diesem text:
>> "Was Geschäftsgeheimnisse angeht, gebe ich zu bedenken, dass das
>> Patentrecht im Grundsatz ein zeitlich befristetes Monopol nur gegen eine
>> Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses gewährt. Das Patentrecht will
>> gerade die Offenlegung und nachfolgende Verbreitung geheimer Verfahren
>> im Interessen des gemeinen Wohls fördern."
>>
>> Da verstehe ich deine "blau-aeugigkeit" nicht. Irgendiwe ist dir da die
>> verklebte brille ploetzlich auf die nase gerutscht.
>>
>> Patentrecht ist legalisierter raub. Immer. Das entschuldigt auch nicht
>> die tatsache, dass der grossteil der legalisierungstexte, gesetze, nur
>> der lagalisierung des organisierten raubs dienen. Am privatbesitz
>> allgemeiner gueter und ressourcen koennen wir das ja gut sehen.
>>
>> Wenn jemand ein patent erhaelt, wird damit die ganze kette der dafuer
>> notwendigen vorarbeiten fuer diese person privatisiert. Und weil wir
>> wissen, dass unser wissen nur minimal von uns selbst stammt, wird damit
>> auch das privatisiert. Anderen entzogen? Zumindest von der logik her.
>> Also geraubt.
>>
>> Wenn du den klaren unterschied von lagalisierung und legitimierung
>> hervor hebst, dann scheint es dir in der frage des patentrechts nicht zu
>> gelingen.
>
> Ich habe lediglich ausgeführt, dass das Patentrecht den Zweck hat, die
> Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen zu fördern. Es ging um die
> Frage, ob Geschäftsgeheimnisse proprietäre Lizenzen legitimieren können.
> Und ich habe auf die zeitliche Befristung des Patentrechts hingewiesen.
> Demgegenüber haben die Schutzfristen des Urheberrechts in Bezug auf
> Computerprogramme geradezu "Ewigkeitscharakter".
>
> Ich habe nicht erklärt, dass das Patentrecht generell oder in seiner
> gegenwärtigen Ausgestaltung legitim sei.
>
> Allerdings gebe ich bezüglich der "Raubterminologie" zu bedenken, dass
> das Eigentumsrecht auch freiheitsschützenden Charakter hat. Dies gilt
> auch für eigentumsähnliche Rechte.
>
> Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gewährleistung
> des Eigentums ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht ist.
> Das Bekenntnis zum Eigentum ist eine Wertentscheidung des Grundgesetzes
> von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat. Der
> Gewährleistung des Eigentums komme von Verfassungs wegen die Aufgabe zu,
> dem Träger des Grundrechtes einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen
> Bereich zu sichern und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und
> eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen; insoweit
> stehe die Eigentumsgarantie in einem inneren Zusammenhang mit der
> Garantie der persönlichen Freiheit.
>
> Der Schutz des Eigentums muss sich nach der Rechtsprechung des
> Bundesverfassungsgerichts in einem sozialen Rechtsstaat auch und gerade
> für den sozial Schwachen durchsetzen. Denn dieser Bürger sei es, der
> dieses Schutzes um seiner Freiheit willen in erster Linie bedürfe.
>
> Gruß
> Michael
>
>
>
>
>
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