Wann ist es legitim, die vier Freiheiten einzuschränken?

Gerhard Kugler G.W.Kugler at posteo.de
Di Mär 28 19:15:00 UTC 2017


On Tue, 28 Mar 2017 20:11:24 +0200
"Dr. Michael Stehmann" <anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de> wrote:

> ...
> Freie Software hat viele Aspekte aber einer der wichtigsten ist der
> ethische.
> 
> Kurz gesagt: Proprietäre Software ist unethisch.
> 
> Es ist nicht ethisch, wenn durch entsprechende Lizenzbedingungen
> verhindert wird, dass jemand seinem Nachbarn helfen kann, denn dies
> zerstört soziales Zusammenleben, worauf der Mensch als soziales Wesen
> aber existentiell angewiesen ist.

Ich stehe hinter dieser Sicht und Einschätzung. Dann ist es aber auch
unethisch, die Verfügung über Materielles, etwa Grundbesitz an Boden zu
haben, wenn indirekt andere hungern, wenn ich ihn etwa in einem armen
Land als Golfplatz nutze (strukturelle Gewalt).


> ...
> Ebenso unethisch ist es, ihm die Nutzung für jeden Zweck vorzuenthalten,
> denn die Durchsetzung dieser Lizenzbedingungen erfordert Kontrolle,
> demonstriert Misstrauen, schafft Verunsicherung und greift tief in den
> Bereich des anderen ein (Audit).
> 
> Ebenso wenig ist es ethisch, die Daten des anderen "in Geiselhaft" zu
> nehmen, wie Du richtig erkannt hast.
> 
> Auch ein Verbot der Änderung der Software schränkt dessen Rechte und
> Souveränität entschieden ein.
> 
> Insgesamt wird durch die proprietären Lizenzbedingungen ein
> Herrschaftsverhältnis konstituiert und eine Abhängigkeit und
> Ungleichheit gefördert, die einem demokratischen Gemeinwesen abträglich ist.

Auch hier mein Beifall! Doch dann müssen wir auch die Hierarchie in der
Wirtschaft in Frage stellen.

Gerhard Kugler


-- 
Gerhard Kugler
Bensheim



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