Wann ist es legitim, die vier Freiheiten einzuschränken?

Wolfgang Romey woro at wolfgangromey.de
Di Mär 28 17:36:05 UTC 2017


Auf meinem blog habe ich einen Beitrag mit dem Titel "Die vier (fünf)
Freiheiten - Nur ausgedacht?" verfasst, der hier

http://blogs.fsfe.org/wromey/2017/03/28/die-vier-funf-freiheiten-nur-ausgedacht/

zu finden ist.

Dabei ist für mich die Frage entstanden, wann es legitim ist die vier
Freiheiten einzuschränken. Ob das legal ist, regelt ja die jeweilige Lizenz.

Legal ist es, Autos zu fahren, die die Umwelt extrem verschmutzen,
legitim ist das für mich nicht. Genauso legal ist es, einen
Smartphone-Vertrag abzuschließen, bei dem man jedes Jahr ein neues Gerät
bekommt und so aktiv zur Zerstörung der Umwelt beiträgt, legitim ist
auch das für mich nicht.

Legal ist es auch Software zu verkaufen, bei denen die vier Freiheiten
nicht gewährt werden. Ist das auch legitim?

Ich denke ja. Da niemand gezwungen wird, eine bestimmte Software zu
kaufen, ist es für mich legitim, wenn jemand versucht, durch
Beschränkung der Freiheiten Geld zu verdienen. Eine Grenze wird für mich
erst überschritten, wenn durch unlautere Maßnahmen andere Anbieter
behindert werden oder durch FUD die Nutzer verunsichert werden.
Illegitim ist es für mich insbesondere, wenn durch die Verwendung
geheimer Formate die Nutzer daran gehindert werden, auf andere Software
zu wechseln. Das hat Züge von Erpressung. Hinzu kommt in diesem Fall
noch, daß die Gefahr besteht, daß die Nutzer ihre Daten verlieren, wenn
der Anbieter der Software nicht mehr existiert.

Gruß

Wolfgang

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