Fellowship elections Teilnahme

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Apr 26 13:11:31 UTC 2017


Hallo,

ich glaube es liegt nicht an der mangelnden Definition der Rolle der
Fellowshipvertreter.

Es ist der Satzung klar geregelt, dass sie auf Zeit Mitglieder des
Vereins sind. Auch die Rechte, Pflichten und Aufgaben der
Vereinsmitglieder ist dort mit ziemlicher Klarheit geregelt.

Intransparent ist jedoch, wie die Vereinsmitglieder ihre Aufgaben
wahrnehmen.

Dies ist schon lange beklagt worden.

Dabei kann es nicht die Aufgabe der Fellowshipvertreter allein sein,
hier den Fellows Bericht zu erstatten; sondern dies ist vielmehr die
Aufgabe aller Mitglieder.

Wenn eine Rolle unklar ist, dann es nicht die der Fellowshipvertreter in
der Mitgliedschaft, sondern die der Fellows in der FSFE.

Auch dies ist schon länger angemerkt worden.

Änderungen in der Bezeichnung sind IMO zumindest in der vorgesehenen
Form insoweit wenig hilfreich.

Solange derartige Fragen jedoch nicht nachhaltig, ereignisorientiert und
Folgen zeitigend diskutiert und geklärt werden, was auch schon oft
angemahnt wurde, ist Besserung kaum zu erwarten.

Gruß
Michael





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