US-Berufungsrichter: Softwarepatente verletzen die Meinungsfreiheit

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Fr Okt 28 08:05:56 UTC 2016


Am 28.10.2016 um 09:21 schrieb Martin Gollowitzer:
> * Reinhard Müller <reinhard at fsfe.org> [161028 08:53, 
>   mID <8a31c3fd-7389-8287-38b6-ff8923efac37 at fsfe.org>]:
> 
>> Lieber Frank!
>>
>> Am 2016-10-28 um 03:27 schrieb Frank Guthausen:
>>> Junge Junge, wie kannst Du mit einem MUA wie Mutt so eine Scheiße
>>> performen?
>>
>> Dieser Ton ist hier nicht angemessen.
> 
> Das sehe ich auch so. Ad-hominem-Angriffe sind grundsätzlich nicht in
> Ordnung und wenn das dann auch noch wegen einer solchen Lapalie
> passiert, macht mich das einfach nur fassungslos.
> 

Ad-honinem-Angriffe sind immer unschön.

Ob das mit der URL allerdings eine Lappalie ist, kann man auch anders
sehen (und ich meine jetzt nicht die spitzen Klammern).

Dies ist eine öffentliche Mailingliste.

Wie Frank richtig erkannt und - wenn auch in unnötiger Schärfe - gerügt
hat, ist die mitgeteilte URL unnötigerweise zu lang.

Man mag das als Lapsus empfinden. Man kann aber auch der Ansicht sein,
dass dies ein ungünstiges Licht auf die technische Kompetenz oder
Sorgfalt des Präsidenten der Free _Software_ Foundation Europe werfen
könnte.

Gleichwohl ist Franks Posting nicht compliancekonform, was insoweit mit
Recht beanstandet worden ist.

Für künftige Fälle sei die Beachtung des von Matthäus in 18, 15-35
beschriebenen Verfahrens dringend nahegelegt [0].

Gruß
Michael

[0]
http://www.soulfirekoeln.de/wp-content/uploads/2014/03/Matth%C3%A4us-1815-35.pdf





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