iRights: "Vermehrte Abmahnungen bei Creative-Commons-Fotos"

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Di Mai 24 16:18:52 UTC 2016


Am 24.05.2016 um 04:08 schrieb Erik 'egnun' Grun:

> 
> Was haltet ihr von diesen Geschehnissen?
> 
Ich verstehe das Problem nicht ganz: Wenn man urheberrechtlich
geschützte Materialien verbreitet, hat man sich um die Lizenz zu kümmern
- egal ob CC oder eine andere.

Wenn ein Urheber oder Lichtbildner verlangt, dass ich bei der Verwendung
seines Lichtbildes seinen Namen und die Lizenz nenne, dann habe ich
gefälligst seinen Namen und die Lizenz zu nennen. Das ist weder
schwierig, noch unzumutbar.

Wenn ich das nicht tue - und sei es nur aus Gleichgültigkeit - habe ich
die Konsequenzen zu tragen.

Wie anders sollen denn die Bedingungen der CC-Lizenzen durchgesetzt werden?

Natürlich kann man sich über Stilfragen unterhalten.

Aber versetzt Euch doch auch einmal in die Lage eines Lichtbildners, der
sein Foto "überall" im Netz findet, aber nur in den wenigsten Fällen
seinen Namen dabei.

Es ist eben nun einmal so, dass wir die Freiheit via "Copyleft" nur
schützen können, wenn wir auf die Einhaltung (und Erhaltung) des
Urheberrechts bestehen. Man mag das seltsam finden, aber nur so
funktioniert der "Hack".

Aufklärung ist da in der Tat eine wichtige und verdienstvolle Aufgabe.

Gruß
Michael




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