Freiheit [war: Re: Auf was kommt es an? ...]

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Aug 3 11:43:25 UTC 2016


Am 03.08.2016 um 12:17 schrieb Wolfgang Romey (woro):
 Das Urheberperönlichkeitsrecht erlaubt es meiner Kenntnis nach
> (Michael, du bist gefragt) aber auch, das Zitat eines Beitrags zu verweigern.

Es gibt § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html

Aber wie das in einer im WWW gespiegelten ML klappen soll, weiß auch ich
nicht.

Im Übrigen denke ich, dass im vorliegenden Fall wohl niemand seine
Überzeugung derart gewandelt hat.

Gruß
Michael


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