Zwei Artikel im Tagesanzeiger

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Nov 4 11:40:55 UTC 2015


On 03.11.2015 21:06, Florian Snow wrote:

> 
> Ich sehe hier kein Problem.  Sowohl die FSF als auch die FSFE sind für
> die gesamte Freie-Software-Gemeinde offen und unterstützen diese.  Die
> FSF bevorzugt Copyleft-Lizenzen, weil diese eine Verteidigung von Freier
> Software, z.B. vor Gericht ermöglichen. 

Die Meinung ist zutreffend, nur die Begründung ist falsch. Natürlich
können auch copyleftlose Lizenzen vor Gericht "verteidigt werden",
beispielsweise wenn der Hinweis auf den Urheber unterbleibt (oder wenn
bei einer 4-Klausel-BSD-Lizenz die gebotene Werbung unterbleibt). Nur
kommen derartige Fälle weniger häufig vor.

Bei Copyleft-Lizenzen wird vor Gericht meist auch gerade das Copyleft
"verteidigt". Deine Argumentation würde daher auch in einen
"Zirkelschluss" führen.

Gruß
Michael


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