Für proprietäre Software zahlen, schlechtes Gewissen?
RA Stehmann
anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Jun 24 10:32:25 UTC 2015
Kleine, aber wichtige Korrektur:
Für den Nutzer stellen sich erst einmal praktische Fragen: Kann ich
beispielsweise unter Wahrung hinreichender Sicherheit meines Systems
Software einsetzen, deren Quelltext _nicht_ studiert werden kann?
Gruß
Michael
-------------- nächster Teil --------------
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