Freie Software und alte Hardware

Erik Albers eal at fsfe.org
Do Feb 12 12:29:41 UTC 2015


Hallo Volker,

On 11/02/15 14:17, Volker Grabsch wrote:
> Eine Stelle würde ich aber noch verbessern:
> 
> | Durch Anwendung von Immaterialgüterrechten, geschlossenem Code und
> | Kopierschutzmaßnahmen werden digitale Ressourcen künstlich verknappt
> | und damit vom Teilen, dem freien Gebrauch und der freien
> | Weiterentwicklung ausgeschlossen
> 
> Hier zählst du 3 Beispiele auf, ohne sie genauer zu erläutern:
> 
> - Immaterialgüterrechten
> - Geschlossener Code
> - Kopierschutzmaßnahmen
> 
> Weiß die Zielgruppe, was das jeweils ist? Sollte man das nicht
> erläutern?
> 
> Außerdem fehlen meiner Ansicht nach zwei wichtige Beispiele:
> 
> - DRM (= Nachfolger von Kopierschutzmaßnahmen, Extremisierung)
> - Services/Cloud (die Extremform von "Geschlossener Code")

ja, da hast du natürlicht recht. Allerdings musste ich eine maximale Länge als
Vorgabe einhalten. Da muss man sich dann ganz genau überlegen für was man den
Platz verwendet und für was nicht. Mir war es wichtiger eine solide Basis
(Status Quo, Geschichte, Entwickung, Juristerei, Auswirkungen) mit
abgerundeten Argumenten zu schaffen als einzelne Argumente ins Detail
durchzudiskutieren.

Aber nachdem ich so manch positive Rückmeldung bekommen habe, denke ich
darüber nach den Text nochmal etwas "auszubauen" und am Thema dran zu bleiben.
Dann werde ich diese Aspekte hoffentlich besser berücksichtigen können.


> Außerdem würde ich für eine bessere Wortwahl plädieren:
> 
> "Immaterialgüterrechte" - Sind die Zielgruppe Juristen? Falls nicht,
> lieber konkreter werden: Urheberrecht, Patentrecht. (Markenrecht
> ist in diesem Zusammenhang nicht gemeint, oder?)

sehe ich anders. Ich finde das Wort Immaterialgüterrecht nicht schlecht. Im
ersten Moment klingt es fremdartig, aber das macht es gerade so attraktiv: der
Besitz oder Eigentum von Gedanken ist eben etwas fremdartiges. Da kann man
einen Leser/Zuhörer ruhig mal drüber stolpern lassen.

Das Problem am von Dir vorgeschlagenen, also konkret zu werden: ein
Überbegriff hilft beim formulieren. Sonst muss ich jedes mal in dem selben
Text "Urheber- und/oder Patentrecht" schreiben. Das nervt nicht nur den
Autoren sondern auch den Leser. "Geistiges Eigentum" ist ein Kampfbegriff. Es
ist nämlich kein Eigentum. Es ist ein Verwertungsrecht. Deshalb mag ich
"Immaterialgüterrecht" 1) das klingt so fremd das man 3 sek seine Gedanken
darauf verwendet von was wir eigentlich sprechen und 2) es betont das Recht
und nicht ein vermeintliches "Eigentum".

Aber da hat natürlich jeder so seinen eignen Geschmack, vermute ich. Danke für
das darauf hinweisen.


> "Geschlossener Code" - Missverständlich.  Auch Maschinencode ist
> Programmcode.  Lieber: "Verheimlichung des Quelltextes".  Das schließt
> auch z.B. Obfuscation von JavaScript ein.

Stimmt, danke. "Verheimlichung" klingt irgendwie besser. ich werde es mir
merken und in den nächsten Wochen mal darauf achten wie diese Kommunikation
angenommen wird.


Beste Grüße,
   Erik

-- 
Erik Albers | https://fsfe.org/about/albers
Free Software Foundation Europe (FSFE) - Campaigns & Community

		Free as in Freedom!



Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de