Freie Software und alte Hardware
Volker Grabsch
v at njh.eu
Mi Feb 11 13:17:26 UTC 2015
Hallo Erik,
Erik Albers schrieb:
> Das Papier sollte bald auf den Servern des UBA abgelegt werden. Bis
> dahin (und natürlich auch danach) gibt es den Text auf meinem Blog zu lesen:
>
> https://blogs.fsfe.org/eal/2015/01/25/freie-software-ressourcen-schonen-durch-teilen/
insgesamt finde ich den Artikel sehr gelungen, und die
Argumentationslinien finde ich äußerst gut gelungen.
Eine Stelle würde ich aber noch verbessern:
| Durch Anwendung von Immaterialgüterrechten, geschlossenem Code und
| Kopierschutzmaßnahmen werden digitale Ressourcen künstlich verknappt
| und damit vom Teilen, dem freien Gebrauch und der freien
| Weiterentwicklung ausgeschlossen
Hier zählst du 3 Beispiele auf, ohne sie genauer zu erläutern:
- Immaterialgüterrechten
- Geschlossener Code
- Kopierschutzmaßnahmen
Weiß die Zielgruppe, was das jeweils ist? Sollte man das nicht
erläutern?
Außerdem fehlen meiner Ansicht nach zwei wichtige Beispiele:
- DRM (= Nachfolger von Kopierschutzmaßnahmen, Extremisierung)
- Services/Cloud (die Extremform von "Geschlossener Code")
Außerdem würde ich für eine bessere Wortwahl plädieren:
"Immaterialgüterrechte" - Sind die Zielgruppe Juristen? Falls nicht,
lieber konkreter werden: Urheberrecht, Patentrecht. (Markenrecht
ist in diesem Zusammenhang nicht gemeint, oder?)
"Geschlossener Code" - Missverständlich. Auch Maschinencode ist
Programmcode. Lieber: "Verheimlichung des Quelltextes". Das schließt
auch z.B. Obfuscation von JavaScript ein.
Neuer Vorschlag für die Aufzählung:
- Urheberrecht (und sogar Patentrecht)
- Verheimlichung des Quelltextes (oder sogar Verstecken der Software hinter Services)
- Kopierschutzmaßnahmen (oder sogar DRM-Technologien)
Gruß
Volker
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Volker Grabsch
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