Freie Software und alte Hardware

Volker Grabsch v at njh.eu
Mi Feb 11 13:17:26 UTC 2015


Hallo Erik,

Erik Albers schrieb:
> Das Papier sollte bald auf den Servern des UBA abgelegt werden. Bis
> dahin (und natürlich auch danach) gibt es den Text auf meinem Blog zu lesen:
> 
> https://blogs.fsfe.org/eal/2015/01/25/freie-software-ressourcen-schonen-durch-teilen/

insgesamt finde ich den Artikel sehr gelungen, und die
Argumentationslinien finde ich äußerst gut gelungen.

Eine Stelle würde ich aber noch verbessern:

| Durch Anwendung von Immaterialgüterrechten, geschlossenem Code und
| Kopierschutzmaßnahmen werden digitale Ressourcen künstlich verknappt
| und damit vom Teilen, dem freien Gebrauch und der freien
| Weiterentwicklung ausgeschlossen

Hier zählst du 3 Beispiele auf, ohne sie genauer zu erläutern:

- Immaterialgüterrechten
- Geschlossener Code
- Kopierschutzmaßnahmen

Weiß die Zielgruppe, was das jeweils ist? Sollte man das nicht
erläutern?

Außerdem fehlen meiner Ansicht nach zwei wichtige Beispiele:

- DRM (= Nachfolger von Kopierschutzmaßnahmen, Extremisierung)
- Services/Cloud (die Extremform von "Geschlossener Code")

Außerdem würde ich für eine bessere Wortwahl plädieren:

"Immaterialgüterrechte" - Sind die Zielgruppe Juristen? Falls nicht,
lieber konkreter werden: Urheberrecht, Patentrecht. (Markenrecht
ist in diesem Zusammenhang nicht gemeint, oder?)

"Geschlossener Code" - Missverständlich.  Auch Maschinencode ist
Programmcode.  Lieber: "Verheimlichung des Quelltextes".  Das schließt
auch z.B. Obfuscation von JavaScript ein.

Neuer Vorschlag für die Aufzählung:

- Urheberrecht (und sogar Patentrecht)
- Verheimlichung des Quelltextes (oder sogar Verstecken der Software hinter Services)
- Kopierschutzmaßnahmen (oder sogar DRM-Technologien)


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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