Re: Freie Software und deutsche Arbeitsverträge

Florian Ermisch florian.ermisch at alumni.tu-berlin.de
Di Aug 18 06:33:48 UTC 2015


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Hallo Philip,

so wie ich das verstehe liegt das Urheberrecht somit komplett bei Deinem Arbeitgeber. Die SW wäre damit "© $Arbeitgeber", aber wenn Du vereinbart bekommst, daß Du sie unter FLOSS-Lizenz X veröffentlichen darfst, ist er für dieveröffentlichte Version des Codes praktisch "nur noch" Lizenzgeber. Diese Lizenzen lassen sich ja nicht widerrufen ;)
Natürlich kann er mit dem Code immernoch alles machen, was er will, aber die veröffentlichte Version bleibt frei und evtl darfst Du sogar in Deiner Arbeitszeit daran weiterbasteln.

Wenn ihr grob in dem Gebiet arbeitet, aber Du nur ein nützliches Tool gebastelt hast, das dem Anspruch einer Patentierung nicht genügt (recht offensichtliche Lösung, auf die jeder mit dem Fachwissen kommen kann) würde ich argumentieren, daß Dein AG damit demonstriert, daß er kompetente Mitarbeiter auf dem Gebiet hat.
Alle meine OpenStack bezogene Arbeit und große Teile meiner SaltStack Beiträge sind © TU Berlin & FhG FOKUS, aber unter Apache-Lizenz auf Github* (womit ich sehr glücklich bin).
Für meine Abteilung ist das Promotion: "Schaut mal, Telcos, ihr wollt unser LTE-Backend auf OpenStack testen? Wir kennen OpenStack gut genug, um es automatisiert auszurollen!"

Gruß, Florian

PS: Ja, ich habe schon jahrelang auf diesem Problem rumgekaut ;)

*) https://github.com/fraunhoferfokus/openstack-formula

Am 15. August 2015 17:21:31 MESZ, schrieb "Philip Gillißen" <guerda at freenet.de>:
>
>Hallo zusammen!
>
>Ich glaube, ich habe die Situation etwas zu kompliziert dargestellt:
>Ich möchte ein Stück Software unter GPL veröffentlichen, das in meiner
>Arbeitszeit entstanden ist und dementsprechend von meinem Arbeitgeber
>bezahlt wurde.
>Es handelt sich dabei um komplett neue Software, nicht um Software, die
>auf einer anderen GPL-lizensierten Software aufbaut.
>
>Für mich ist die Frage, wie ich die Nutzungsrechte von meinem
>Arbeitnehmer eingeräumt bekomme und ob es für solch einen Vorgang
>Musterverträge gibt.
>
>Vielen Dank schon mal!
>
>Viele Grüße,
>Philip
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