Freie Software und deutsche Arbeitsverträge

Florian Weimer fw at deneb.enyo.de
So Aug 23 11:44:09 UTC 2015


* Michael Kesper:

> Tobias Platen <tobias at platen-software.de> schrieb:
>> Verändere ich ein Programm das unter
>>der GPL steht so ist es mir erlaubt diese zu veröffentlichen, der
>>Arbeitgeber hat dann keine ausschließlichen Nutzungsrechte.
>
> Das würde ich nicht ohne Weiteres stehenlassen.  Der Arbeitnehmer
> ist in diesem Fall aus meiner Sicht nicht der Lizenznehmer und hat
> daher auch keine Rechte.  Der Lizenznehmer hat wiederum keinerlei
> Verpflichtung, Code zu veröffentlichen

Oh, das hatte ich übersehen. Ja, es ist zutreffend, daß man nicht
einfach so Code veröffentlichen darf, nur weil er von anderem Code
abgeleitet ist, der der GPL unterliegt. Das gilt selbst für den Fall,
daß mit der Weitergabe des Quellcodes eine GPL-Verletzung geheilt
würde (weil dadurch eine neue Urheberrechtsverletzung begründet
wird). Die Zustimmung der Rechteinhaber ist erforderlich.



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