Freie Software und deutsche Arbeitsverträge

Frank Lanitz frank at frank.uvena.de
Sa Aug 22 15:19:34 UTC 2015


Am 21.08.2015 um 14:31 schrieb Philip Gillißen:
> Am 20.08.2015 um 14:48 schrieb Frank Lanitz:
>> > Grundregel: Alles, was in der Arbeitszeit entsteht, gehört Deinem
>> > Arbeitgeber. Entsprechend braucht es eine Vereinbarung, dass Du es
>> > veröffentlichen darfst.
> Danke für deine Einschätzung! So weit ich das Urheberrecht verstehe,
> ist es jedoch nicht so, dass meinem Arbeitgeber die Software "gehört"
> (Urheberrecht erlangt), sondern er sie nur exklusive nutzen darf. Das
> Urheberrecht kann ich nämlich nicht jemandem übertragen.
> Daher frage ich, ob nur ich dann die Software veröffentlichen kann
> oder die Interpretation der GPL auch diese Nutzungsrechte verwenden kann

INAL aber ich gehe davon aus, dass wenn es nicht explizit geregelt ist,
Sachen die auf Arbeit geschrieben werden, Auftragswerke für den
Arbeitgeber sind und mit einer ausschließlichen Lizenz für den AG
versehen werden. Fairerweise muss ich sagen, dass dies bei meinen
Verträgen in Vergangenheit immer geregelt war genau im oberen Sinne. (Im
Zweifel kann man es ja durch Induvidualregelungen überschreiben)

Gruß Frank

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