Re: Freie Software und deutsche Arbeitsverträge

Michael Kesper mkesper at fsfe.org
Fr Aug 14 21:35:21 UTC 2015



Tobias Platen <tobias at platen-software.de> schrieb:

>Der Arbeitgeber ist aber verplichtet Urheberrechte Dritter nicht zu
>verletzen. Bei einer GPL Verletzung haftet dann der Arbeitgeber und
>muss
>mit Unterlassungsklagen rechnen.

Soweit ok.

> Verändere ich ein Programm das unter
>der GPL steht so ist es mir erlaubt diese zu veröffentlichen, der
>Arbeitgeber hat dann keine ausschließlichen Nutzungsrechte.

Das würde ich nicht ohne Weiteres stehenlassen.
Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall aus meiner Sicht nicht der Lizenznehmer und hat daher auch keine Rechte.
Der Lizenznehmer hat wiederum keinerlei Verpflichtung, Code zu veröffentlichen.

IANAL
Michael 
Hallo Tobias,


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