Freie Software und deutsche Arbeitsverträge

Tobias Platen tobias at platen-software.de
Fr Aug 14 16:15:39 UTC 2015


Hallo,

Die GPL basiert auf dem amerikanischen Copyright welches unseren
ausschließlichen Nutzungsrechten basiert. Diese können übertragen
werden. Zusätlich gilt noch § 69b UrhG.

"Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner
Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so
ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller
vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt,
sofern nichts anderes vereinbart ist."

Der Arbeitgeber ist aber verplichtet Urheberrechte Dritter nicht zu
verletzen. Bei einer GPL Verletzung haftet dann der Arbeitgeber und muss
mit Unterlassungsklagen rechnen. Verändere ich ein Programm das unter
der GPL steht so ist es mir erlaubt diese zu veröffentlichen, der
Arbeitgeber hat dann keine ausschließlichen Nutzungsrechte.

Ist der Arbeitgeber eine Universität so sind die Chancen in Deutschland
häufig besser freie Software zu entwicklen, so hat z.B. der Professor
welcher meine Bachelorarbeit betreut hat, freie Software unter der
BSD-Lizenz veröffentlicht. Auch ich bin momentan auf der Suche nach
einem Arbeitgeber welcher mir erlaubt meine Software als freie Software
zu veröffentlichen. Dies ist z.B. bei der Equipe Décentralisé[1] der Fall.

Tobias Platen

[1] http://www.inria.fr/en/teams/decentralise




On 14.08.2015 15:28, Philip Gillißen wrote:
> Hallo liebe FSF-Liste!
> 
> Ich habe eine grundsätzliche Frage zu Freier Software im Arbeitskontext, speziell wie man es
> ermöglichen kann, dass ich als Arbeitnehmer im Rahmen meiner Arbeitszeit Freie Software entwickeln kann,
> ohne Probleme zu bekommen.
> Ich weiß nicht, ob das eine triviale Frage ist, aber ich habe bisher noch keine Antwort bei meiner
> Recherche bekommen.
> 
> Mein Arbeitsvertrag (wie die meisten deutschen Arbeitsvertrag) enthält das exklusive, übertragbare
> Nutzungsrecht für meinen Arbeitgeber über alle meine Arbeitsergebnisse.
> Darunter fällt natürlich auch Quellcode.
> 
> Angenommen, dass ich nun ein Stück Software entwickele, das unter einer freien Lizenz (GPL, Apache, egal)
> veröffentlicht werden soll. So weit ich Freie Software verstehe, basieren GPL und Co. auf dem
> Urheberrecht, also einem Recht, das ich nicht an meinen Arbeitgeber abgetreten habe (und auch nicht abtreten
> kann).
> Das bedeutet, dass nicht mein Arbeitgeber die Software unter GPL veröffentlichen kann, sondern nur ich. 
> Problem (so wie ich es verstehe) ist aber, dass ich keine Nutzungsrechte mehr an dieser Software habe und sie
> dementsprechend nicht veröffentlichen darf.
> 
> Meine laienhafte Interpretation der Situation ist daraus, dass ich mir von meinem Arbeitgeber ein
> Nutzungsrecht einräumen lassen muss, diese Software unter GPL zu veröffentlichen.
> Ist meine Interpretation korrekt?
> Wenn ja, gibt es für solche Sondervereinbarungen Vorlagen, die mir solch ein Nutzungsrecht
> einräumen?
> 
> Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet des Urheber- und Arbeitsrecht, daher ist das auch alles mit Vorsicht zu
> genießen was ich schreibe.
> Ich lasse mich gerne von euch korrigieren und aufklären! Ich bin sehr interessiert an euren Erfahrungen
> und Einschätzungen.
> 
> Vielen Dank im Voraus!
> Philip Gillißen
> 
> 
> 
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