freie Lehrmaterialien, fair use klausel

walter harms wharms at bfs.de
Fr Okt 24 15:43:56 UTC 2014



Am 24.10.2014 16:19, schrieb Michael G:
> Hallo allerseits,
> 
> meine Freundin unterrichtet Sprachkurse an Volkshochschulen. Nach einer
> Infoveranstaltun über Copyright, bzw. dessen Verletzungen war sie doch sehr
> ernüchtert.
> 
> a) Hat jemand hier Erfahrung mit freiem Lehrmaterial? Wie findet man es am
> besten, gibt es so etwas wie ein gutes Quellenverzeichnis/Archiv von freien
> Lehrmaterialien, gibt es auch für nicht-technische Bereiche gutes Material,
> wie ist allgemein die Qualität und Quantität?

Freies Lehrmaterial wird in  Deutschland - sagen wir - nicht recht gefordert.
Es gab vor einiger Zeit mal ein europaeisches Projekt

SELF (Science, Education and Learning in Freedom) is an EC-funded
project that aims to facilitate education on Free Software and Open
Standards. The project started in July 2006 and has researched the
available educational materials, has selected open standards and
developed a legal policy and an initial set of educational materials
and a web-based platform. The SELF Platform is an online tool for the
collaborative production, editing, translation, remixing of
educational materials. (http://selfproject.eu/  antwortet nicht)

man findet noch etwas hier; http://www.freeknowledge.eu/

M.E. nach haengt Lehrmaterial sehr an den Lehrern. Es waere sicher
kein Problem eine freie Basis zu schaffen, aber in dem Bereich kann
man richtig Geld verdienen. Wenn man ein Buch in das Curiculum bekommt
ist es wie Geld drucken, denn der Schueler hat keine Alternative.
Im technischen Bereich gibt es eine gewissen Tradition freier Anleitung,
in anderen Bereichen ist es mir das nicht bekannt, obwohl ich sicher bin
das es gerade im Bereich (Fremd-)Sprachen, etwas gibt.

> 
> b) existiert so etwas wie eine "fair use" Klausel auch in Deutschland?

nein
> (Wikipedia:Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich
> geschützten Materials zum Zwecke [...] der Bildung und der Wissenschaft
> keine Urheberrechtsverletzung darstellt). Volkshochschulen gelten meines
> Wissens als gemeinnützig, greifen dann besondere Regelungen?
> 
ja,
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/kop_2013/

Am Rande: Eine andere Tretmine sind Notenblaetter.

> Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
> 
> Michael

re,
 wh



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