Bericht Fellowshiptreffen Bonn, 2014-05-12

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Mai 14 13:52:34 UTC 2014


On 14.05.2014 11:42, Fabian Keil wrote:

>> Angeregt durch Guido wurde ein Thema aus dem letzten FSFE Newsletter 
>> aufgegriffen (der übrigens noch Übersetzer sucht): Der Heartbleed-Bug 
>> und die Auswirkungen auf (Freie) Software.
>> - Ein Einführen von Haftung für (proprietäre) Software würde u.U. dazu 
>> führen, dass diese einen Vorteil vor Freier Software bekäme
> 
> Das wäre sicher möglich, wenn die Gesetzesänderungen nicht von
> Lobbyisten formuliert werden, halte ich das aber für unwahrscheinlich.
> 
Für die Fehler- oder Mangelhaftigkeit proprietärer Software wird derzeit
schon gehaftet.

Für Individualsoftware nach Werkvertragsrecht und für Standardsoftware
nach Kaufvertragsrecht. (Für Freie Software übrigens nach Schenkungsrecht).

Fraglich ist lediglich, ob es auch eine Haftung des Herstellers nach dem
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz
- ProdHaftG) gibt. Zweifel ergeben sich aus der Frage, ob Software eine
bewegliche Sache Produkt) im Sinne des § 2 ProdHaftG ist. Dies wird zum
Teil zumindest für Standardsoftware bejaht.

Eine weitere Frage ist, wann eine Software mangel- bzw. fehlerhaft ist.

Hier wird darauf hingewiesen, dass zumindest keine etwas umfangreichere
oder komplexere Software fehlerfrei sei. Der Erwerber müsse daher ein
gewisses Maß an Fehlern in Kauf nehmen.

Problematisch ist schließlich auch der Nachweis eines Fehlers oder Mangels.

Gruß
Michael (St.)




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