GPL: Orginal enthält closed sorce lib.
walter harms
wharms at bfs.de
Fr Mär 7 10:14:34 UTC 2014
hi,
Am 07.03.2014 09:57, schrieb RA Stehmann:
> Hallo,
>
> es ist für den Einzelnen immer misslich, wenn er einen Rechtsstreit von
> "grundsätzlicher Bedeutung" oder "zur Fortentwicklung des Rechts" führt.
>
> Er macht sich damit zwar um das Gemeinwohl verdient, nimmt aber nicht
> unerhebliche finanzielle Risiken auf sich.
>
> Es wäre daher eher Sache des Projektes, welches an der Bibliothek
> interessiert ist, ihr Interesse notfalls gerichtlich durchzusetzen.
das ist ein wichtiger Punkt: hat mal jemand das Projekt gefragt, wie
die sich das mit GPLv3 vorstellen ?
re,
wh
> Wenn sich die FSFE (auch) als "Verbraucherschutzorganisation" für die
> Nutzer Freier Software verstünde, wäre ein solcher Rechtsstreit "zur
> Fortentwicklung des Rechts" der Auslegung der GPL sicherlich nicht "off
> topic". Aber natürlich ist es eine sehr schwierige und undankbare
> Aufgabe, zu entscheiden, wie die knappen finanziellen Ressourcen der
> FSFE am sinnvollsten eingesetzt werden.
>
> Gruß
> Michael
>
>
>
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