GPL: Orginal enthält closed sorce lib.

Volker Grabsch v at njh.eu
Do Mär 6 14:03:19 UTC 2014


RA Stehmann schrieb:
> Eine Lizenz ist ein Vertrag, aus dem auch und gerade der Lizenznehmer
> Ansprüche gegen den Lizenzgeber herleiten kann.
> [...]
> Sind die Anwendung und die Bibliothek ein Werk oder ist die Bibliothek
> zumindest ein abgeleitetes Werk in Bezug auf die Anwendung (die unter
> der GPL steht), dann kann der Lizenznehmer auch einen Anspruch auf den
> Quellcode der Bibliothek (d.h den Anspruch diesen zu verwenden,
> verbessern zu studieren und zu teilen) haben, unter dem Gesichtspunkt,
> dass sich andernfalls der Lizenzgeber widersprüchlich verhielte.
> 
> Aber - wie gesagt: das wäre einmal ein interessanter Rechtsstreit.

Frage an die Runde: Wäre das nicht etwas für die FSFE,
sowas mal durchzufechten? Gibt es ein Budget für solche
Rechtsstreits?

Es ist doch sehr im Sinne der Freie-Software-Gemeinschaft,
dass sich auch Autoren and die GPL halten, und sich
anderenfalls gefälligst nicht mit dem "Freie-Software"-
Label schmücken sollen.

Ich sehe hier auch gewisse Parallelen zum GPL-Violations-
Projekt, auch wenn es dort eher um Rechteverletzungen
durch die Lizenznehmer statt den Lizenzgeber geht.


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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