GPL: Orginal enthält closed sorce lib.

Bernhard Reiter reiter at fsfeurope.org
Mi Mär 5 09:49:46 UTC 2014


Am Mittwoch, 5. März 2014 10:19:48 schrieb Arne Ploese:
> On Mi, 2014-03-05 at 09:43 +0100, Bernhard Reiter wrote:
> > Am Dienstag, 4. März 2014 21:34:26 schrieb Myriam Schweingruber:
> > > 2014-03-04 20:47 GMT+01:00 Arne Ploese <aploese at gmx.de>:
> > > > Serotonin denkt nicht daran dei Quellen mit auszuliefern, sondern
> > > > will jeden juristisch belangen, der seroUtils.jar unabhängig von
> > > > mango verbreitet.
> > >
> > > Naja, wenn diese Bibliothek Teil von Mango ist, unterliegt sie
> > > ebenfalls der GPL und sie müssen daher den Sourcecode auf Anfrage
> > > liefern
> >
> > Sofern das Unternehmen selbst die exklusiven Nutzungsrechte für "mango"
> > hält, aber eine wesentlichen Bestandteil zurückhält, hat es mango halt
> > nicht als Freie Software herausgegeben, mit Absicht.
> > Damit stünde "mango" halt nicht unter GNU GPL und wäre unfreie Software,
> > könnte also schlicht ein Täuschungsmanöver sein.
>
> Und hier ist meine Frage:
>
> Ist das eine Lücke in der GPL?

Meiner Ansicht nach: Nein.

> Mit diesem Sachverhalt kann ich als Urheber die GPL unterlaufen oder
> etwa nicht?

Nein, wie denn?
Der Urheber hätte (in diesem so angenommenen Falle) seine Software ja nie 
vollständig unter GNU GPL gestellt, sondern nur einen Teil, sagen wir Teil A.
Der Teil A ist GNU GPL, aber der scheint ja allein nicht nützlich zu sein.
Dafür bräuchte es das proprietäre Teil B.

Sie selbst können das Gesamtpaket ja als unfreie Software weiterhin
ausliefern und nutzen. Sie könnten dann behaupten: Der Teil A ist
unter GNU GPL und hätten damit recht. Wenn sie das für Teil B behaupten oder 
das Gesamtpaket, wäre es geschwindelt. Vielleicht wäre das im Geschäftsumfeld 
ein unlauterer Wettbewerb oder bei einem Vertragsabschluß ein Vorgeben 
falscher Tatsachen.

Das Treffen irreführender Aussagen ist natürlich schon nicht rechtens,
wenn das die Grundlage von Wettbewerb oder Verträgen ist. Dafür braucht
es keine extra Regelung in der Lizenz.

Oder anders gesagt: Ein Software-Stück unter GNU GPL zu stellen, 
bedeutet nicht, dass dieses Stück auch technisch gut ist.
Und irreführende Aussagen tätigen kann auch jeder.

Gruß,
Bernhard
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