Fwd: Verlust der Gewährleistung durch Custom Rom (komplett)

JokerG ermany sp4m.an.joker at gmail.com
Fr Jun 27 06:47:57 UTC 2014


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Von: JokerG ermany <sp4m.an.joker at gmail.com>
Datum: 27. Juni 2014 08:47
Betreff: Re: Verlust der Gewährleistung durch Custom Rom (komplett)
An: Max Mehl <max.mehl at fsfe.org>


Danke, also ich hätte das jetzt einfach so hingenommen und einfach nur der
Prüfpauschale widersprochen.
Weil der Post ist ja EU weit bezogen, dachte nicht, dass man alles für
Deutschland übernehmen kann.

It is generally recognised by courts that *unless there is a sign of abuse
> of the device, the defect is there because the device was faulty from the
> beginning*.

Ich kenne kein einziges deutsches Gerichtsurteil hierzu.

Aber wäre nett, wenn sich jemand dazu äußern könnte. Werde noch bis Montag
mit dem Antwortschreiben warten, es sei denn jemand sagt er kümmert sich um
eine Aussage dazu, dann warte ich.
Defekt ist es sowieso...

Vielen Dank für deine Hilfe =)




Am 27. Juni 2014 08:37 schrieb Max Mehl <max.mehl at fsfe.org>:

> Hallo,
>
> # JokerG ermany [27.06.2014 @ 08:23]:
> > Danke, es handelt sich um sparhandy, dieser hat auch schon geantwortet
> und sich
> > clever herausgewunden.
> > [...]
> > Schreiben von Sparhandy
> >
> >     Die gesetzliche Gewährleistung schützt Sie vor Mängeln, die von
> Anfang an
> >     bestanden. Dabei wird in den ersten sechs Monaten nach Kauf
> grundsätzlich
> >     unterstellt, dass ein Fehler von Anfang bestand. Ab dem siebten
> Monat liegt
> >     die Nachweispflicht jedoch bei Ihnen als Kundin. Einen solchen
> Nachweis
> >     können wir hier nicht erkennen.
> >
> >     Deshalb kann eine Beurteilung über die von Ihnen zitierte
> Einschätzung, dass
> >     der Gewährleistungsanspruch durch ein Rooten oder Flashen des Gerätes
> >     erlischt, hier dahingestellt bleiben. Wir lehnen die Übernahme der
> Reparatur
> >     weiterhin ab.
>
> Auch das kann die Analyse widerlegen:
>
>     If your device becomes defective after the first 6 months, but before 2
>     years run out, you are still covered. The difference is only that if
> the
>     defect arises now, the seller can claim that the defect was caused by
> some
>     action that was triggered by non-normal use of the device.
>
>     But in order to avoid needing to repair or replace your device, the
> seller
>     has to prove that your action caused⁵ the defect. It is generally
> recognised
>     by courts that unless there is a sign of abuse of the device, the
> defect is
>     there because the device was faulty from the beginning. That is just
> common
>     sense, after all.
>
> Sprich, der Händler muss im Gegenzug nachweisen können, dass DU den Fehler
> verursacht hast, denn er wirft Dir vor, mithilfe einer Modifikation der
> Software einen Hardwaredefekt verursacht zu haben. Wie ich in der vorigen
> Mail
> schon zitiert habe, kann dies aber nur in ganz seltenen Fällen der Fall
> sein
> (Lautsprecher killen). Er soll Dir also klar darlegen, wie er sich
> vorstellen
> kann, dass neue Software den USB-Port grillt.
>
> Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich mit meiner juristischen Laienkenntnis
> auch von der Nachweispflicht aufseiten des Käufers nach 6 Monaten gehört
> habe,
> was ja eigentlich der Analyse widerspricht.
>
> @Michael, könntest Du da bitte ein bisschen Licht ins Dunkle bringen?
>
> > Werde jetzt noch nen Schreiben aufsetzen, dass ich die Prüfpauschale
> rechtlich
> > nicht in Ordnung ist und das Handy wohl defekt zurück erhalten...
>
> Ich würde jetzt keine voreiligen Mails schreiben, sondern vielleicht
> tatsächlich
> warten, bis sich ein juristisch fähigerer Mensch als ich sich zusätzlich
> zu der
> Sache geäußert hat. Dann hast Du einfach später mehr Argumente.
>
>
> Viele Grüße
> Max
>
> --
> Max Mehl - Free Software Foundation Europe - www.fsfe.org
> About me: http://fsfe.org/about/mehl | Blog: blog.mehl.mx
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