Verlust der Gewährleistung durch Custom Rom (komplett)

Max Mehl max.mehl at fsfe.org
Fr Jun 27 06:37:40 UTC 2014


Hallo,

# JokerG ermany [27.06.2014 @ 08:23]:
> Danke, es handelt sich um sparhandy, dieser hat auch schon geantwortet und sich
> clever herausgewunden.
> [...]
> Schreiben von Sparhandy
> 
>     Die gesetzliche Gewährleistung schützt Sie vor Mängeln, die von Anfang an
>     bestanden. Dabei wird in den ersten sechs Monaten nach Kauf grundsätzlich
>     unterstellt, dass ein Fehler von Anfang bestand. Ab dem siebten Monat liegt
>     die Nachweispflicht jedoch bei Ihnen als Kundin. Einen solchen Nachweis
>     können wir hier nicht erkennen.
>      
>     Deshalb kann eine Beurteilung über die von Ihnen zitierte Einschätzung, dass
>     der Gewährleistungsanspruch durch ein Rooten oder Flashen des Gerätes
>     erlischt, hier dahingestellt bleiben. Wir lehnen die Übernahme der Reparatur
>     weiterhin ab.

Auch das kann die Analyse widerlegen:

    If your device becomes defective after the first 6 months, but before 2
    years run out, you are still covered. The difference is only that if the
    defect arises now, the seller can claim that the defect was caused by some
    action that was triggered by non-normal use of the device.

    But in order to avoid needing to repair or replace your device, the seller
    has to prove that your action caused⁵ the defect. It is generally recognised
    by courts that unless there is a sign of abuse of the device, the defect is
    there because the device was faulty from the beginning. That is just common
    sense, after all.

Sprich, der Händler muss im Gegenzug nachweisen können, dass DU den Fehler
verursacht hast, denn er wirft Dir vor, mithilfe einer Modifikation der
Software einen Hardwaredefekt verursacht zu haben. Wie ich in der vorigen Mail
schon zitiert habe, kann dies aber nur in ganz seltenen Fällen der Fall sein
(Lautsprecher killen). Er soll Dir also klar darlegen, wie er sich vorstellen
kann, dass neue Software den USB-Port grillt.

Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich mit meiner juristischen Laienkenntnis
auch von der Nachweispflicht aufseiten des Käufers nach 6 Monaten gehört habe,
was ja eigentlich der Analyse widerspricht.

@Michael, könntest Du da bitte ein bisschen Licht ins Dunkle bringen?

> Werde jetzt noch nen Schreiben aufsetzen, dass ich die Prüfpauschale rechtlich
> nicht in Ordnung ist und das Handy wohl defekt zurück erhalten...

Ich würde jetzt keine voreiligen Mails schreiben, sondern vielleicht tatsächlich
warten, bis sich ein juristisch fähigerer Mensch als ich sich zusätzlich zu der
Sache geäußert hat. Dann hast Du einfach später mehr Argumente.


Viele Grüße
Max

-- 
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