welche Liste freier Lizenzen?

Bjoern Schiessle schiessle at fsfe.org
So Dez 28 20:23:51 UTC 2014


Hallo,

On Sunday 28 December 2014 18:08:22 c.buhtz at posteo.jp wrote:
> Angenommen ich möchte in einer Institution (Verein, Behörde, EU, ...)
> per Regel (Gesetz, Verordnung, Satzung, ...) die Verwendung freier
> Softwarelizenzen vorschreiben.
> 
> Der Begriff "Freie Software" ist von der FSF klar definiert. Darauf
> kann ich mich in dieser Regelung also direkt beziehen.
> 
> Aber in der Praxis wird bei der Auswahl von Software die Frage im Raum
> stehen, ist die jeweilige Lizenz den jetzt "frei" im Sinne dieser
> Definition?
> 
> Ich finde im Web diverse Listen hierzu. Aber so richtig wasserdicht
> wirkt keine. Am sinnvollsten (und restriktivsten) erscheint mir noch
> <https://www.gnu.org/licenses/license-list.en.html#GPLCompatibleLicenses>

Ich denke die Liste der FSF ist eine gute Quelle. Als Autor der Freie-
Software-Definition sind sie ein guter Ansprechpartner wenn es darum geht 
Lizenzen nach dieser Definition einzuordnen. Alternativ pflegt auch die OSI eine 
Liste von Freie Software (aka Open Source) Lizenzen.

> Jedoch stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, in einem
> Regeltext (z.B. einer Vereinssatzung) konkret festzulegen, dass nur SW
> mit Lizenzen aus eben dieser (oder einer anderen explizit zu
> benennenden) Liste verwendet werden darf?

Das hängt natürlich sehr stark vom Einsatzzweck an. Oft kann es auch Sinn 
machen bestimmte Lizenzen zu benennen. Vor allem wenn man dafür sorgen will 
das die verwendeten Lizenzen zueinander kompatibel bleiben, damit man die 
Software innerhalb der Institution später beliebig kombinieren kann.

Alternativ kann man etwas in der Form in den Regeltext aufnehmen: "Die 
Software wird unter einer von der Free Software Foundation anerkannten Freie 
Software Lizenz veröffentlicht". Wenn man sich nicht zu sehr von einer 
Organisation abhängig machen will kann man den Satz auch erweitern, so dass 
die Lizenz von beiden Organisationen, der FSF und der OSI anerkannt sein muss. 
Dadurch werden dann ein paar Randfälle ausgeschlossen bei denen es nicht mehr 
so eindeutig ist ob es gerade noch oder schon nicht mehr Freie-Software-
Lizenzen sind.

Viele Grüße,
Björn

-- 
Björn Schießle <schiessle at fsfe.org>
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