Re: Idee: Entwicklung eines Betriebssystem füreuropäischen Verwaltungen

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mo Dez 22 08:40:08 UTC 2014


On 19.12.2014 20:55, BBiwy wrote:

> oder er fertigt 
> (öffentlichrechtlich; "hoheitlich") ein Gesetz aus, der dich (in deiner
> Funktion als Entwickler) dazu verpflichtet, die Entwicklung des
> Betriebssystems zu übernehmen.
> 

Art 12 Absätze 2 und 3 Grundgesetz:

"(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im
Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen
Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten
Freiheitsentziehung zulässig.

S.a. Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz

Also so geht das definitiv unter der Herrschaft des Grundgesetzes nicht!

Gruß
Michael


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