deutscher Lizenzhinweis?

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Apr 23 06:13:44 UTC 2014


On 22.04.2014 18:47, Andreas K. Foerster wrote:

> 
> Über einen Satz bin ich aber gestolpert:
> | Es ist nicht erforderlich, dass Sie Änderungen oder Verbesserungen
> | sich genehmigen lassen oder auch nur anzeigen.
> 
> Das Wort "anzeigen" ist da nicht ganz deutlich. In der Regel sollten
> veränderte Kopien doch als solche gekennzeichnet werden (§5a), wenn
> sie veröffentlicht werden. Aber sie müssen halt nicht veröffentlicht
> werden.
> 
> Bei der Download-Seite ist der Link "Sicherheitshinweis" kaputt
> (lokaler Server?)
> 
Danke für die Hinweise: Gefixt.

Gruß
Michael (St.)

-------------- nächster Teil --------------
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