Plakat für Infostand

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Fr Apr 4 07:59:00 UTC 2014


On 03.04.2014 19:29, Edgar "Fast Edi" Hoffmann wrote:
> Hallo zusammen.
> Ich hoffe, ich bin auf dieser Liste nicht zu sehr OT...
> 
> Ich werde dieses Jahr wieder einige Infostände hier am Ort machen und
> habe (aus gegebenem Anlass) ein neues Plakat für meinen Bockständer
> entworfen.
> 
> Kann ich das so verwenden, oder verletze ich dadurch Copyrights von MS?
> 
> Über Hinweise/Kritik würde ich mich freuen.
> 
Ich finde das Windows-Logo, so wie es platziert ist, etwas unglücklich.

Es könnte den Anschein erwecken, es werde in einer markenrechtlichen
Funktion verwendet. Die Lektüre von § 14 MarkenG

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

wird insoweit empfohlen.

Außerdem ist die Sachlage bei anderen, durchaus auch verbreiteten
proprietären Betriebssystem identisch. Hier nur einen Hersteller
herauszustellen, erscheint mir daher unangebracht.

Ich denke, das Gnu ist stark genug.

Gruß
Michael

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