Abgewandelte 3-Klausel-BSD-Lizenz

Bernhard Fastenrath Bernhard.Fastenrath.2 at arcor.de
Di Okt 29 15:10:49 UTC 2013


Volker Grabsch wrote:
> Auf der Debian-Legal-Liste antwortete Thomas Bushnell:
>
> | Sometimes people offer licenses in which any changes must be sent to
> | some specific place.  The problem with those licenses is that it
> | cannot be satisfied by people who lack the ability to send the changes
> | off to that place. (And thus it violates DFSG 1-3.)
>
> Genau diese Art von proprietärer Software meine ich!
>
> Gibt es dafür wirklich keinen Begriff oder ähnliches?
> Diese Art von Lizenzen scheint es ja doch recht häufig
> zu geben.
>
Nun aber der Text "must be made available to company X free of charge"
bedeutet für mich nicht, dass der Nutzer der Software eine Verpflichtung 
hat,
noch nicht einmal die Verpflichtung diese Firma über die Existenz der 
Änderung
zu informieren. Erst wenn besagte Firma auffordert die Änderungen zu 
übermitteln
wäre man verpflichtet ohne Lizenzkosten der Firma einen diff zu schicken.

Ich würde die Lizenz noch als erfüllt ansehen wenn der Nutzer erklärt,
dass er die Änderungen leider nur "Porto bezahlt Empfänger" versenden 
kann, wenn
dabei keine ungewöhnlichen Portogebühren entstehen.

Man sollte auf jeden Fall zwischen einer passiven Form wie hier und 
einer aktiven
Verpflichtung des Einsendens jeder Änderung unterscheiden.

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Bernhard_Fastenrath_2.vcf
Dateityp    : text/x-vcard
Dateigröße  : 342 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : <http://lists.fsfe.org/pipermail/fsfe-de/attachments/20131029/65aacd52/attachment.vcf>


Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de