Abgewandelte 3-Klausel-BSD-Lizenz

Volker Grabsch v at njh.eu
Di Okt 29 14:29:04 UTC 2013


RA Stehmann schrieb:
> On 29.10.2013 14:49, Volker Grabsch wrote:
> > 1)
> > Kann man Software unter dieser Lizenz immer noch als
> > "Open Source" beziehungsweise "Freie Software" bezeichnen,
> > oder ist die Einschränkung durch die 4. Klausel zu stark?
> 
> Nein, siehe "Desert-Island-Test" und "Dissident-Test"
> https://wiki.debian.org/DesertIslandTest
> http://people.debian.org/~bap/dfsg-faq.html

Danke für den Hinweis. Den "Desert-Island-Test kannte ich
noch gar nicht.

Das Wiki enthält übrigens auch folgenden interessanten
Link, der meine Frage #4 beantwortet:

http://lists.debian.org/debian-legal/2002/01/msg00010.html

> > 2)
> > Falls es kein Open Source mehr ist, wie kategorisiert
> > man diese am besten, ohne gleich "proprietär" zu sagen?
> > [...]
> >
> Proprietär ist diese Lizenz, warum willst Du das abmildern? Sie ist
> vielleicht nicht "hochproprietär", aber ein bisken schwanger geht
> bekanntlich nicht ;-).

Versteh mich nicht falsch. Ich will nichts beschönigen.
Der Begriff "proprietär" ist korrekt und man muss die Dinge
beim Namen nennen.

Aber "proprietär" ist mir aber zu ungenau, da es so weit
gefasst ist. Ich würde es daher gern konkretisieren.

Auf der Debian-Legal-Liste antwortete Thomas Bushnell:

| Sometimes people offer licenses in which any changes must be sent to
| some specific place.  The problem with those licenses is that it
| cannot be satisfied by people who lack the ability to send the changes
| off to that place. (And thus it violates DFSG 1-3.)

Genau diese Art von proprietärer Software meine ich!

Gibt es dafür wirklich keinen Begriff oder ähnliches?
Diese Art von Lizenzen scheint es ja doch recht häufig
zu geben.


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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