Abgewandelte 3-Klausel-BSD-Lizenz

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mo Nov 4 09:27:23 UTC 2013


On 01.11.2013 19:12, Florian Snow wrote:

> 
>> Falls es kein Open Source ist, wäre obige Lizenz trotzdem
>> mit der GPLv3 vereinbar?
> 
> Ich denke die Lizenz wäre trotzdem mit der GPL(v3) vereinbar, da sie ja
> nur sagt, dass ein bestimmter Personenkreis die Modifikationen unter
> gleichen Bedingungen erhalten muss, nicht jeder. Also man kann die
> Lizenz beliebig ändern, solange [COMPANY] die Änderungen unter den
> usprünglichen Bedingungen erhält. Bei der vim-Lizenz ist das noch etwas
> anders, weil sie Kombination mit der GPL explizit erlaubt.
> 
Wenn Du den Code, der unter der ergänzten BSD-Lizenz steht, mit GPL-Code
zu einem einheitlichen Werk verbindest, das dann unter der GPL stehen
muss, hast Du ein Problem:

Du müsstest die fragliche Ergänzung mit in die Lizenz aufnehmen, darfst
aber den Text der GPL nicht verändern.

Andererseits muss der GPL-Code, den Du verwendest, auch nach einer
Veränderung unter der gleichen Lizenz weiterverbreitet werden.
Ergänzungen - im Sinne von Einschränkungen oder zusätzlichen Pflichten -
sind also nicht erlaubt.

Man mag darüber streiten, ob der Code unter der ergänzten BSD-Lizenz
noch "frei" ist, die Lizenz selbst scheint mir nicht GPL-kompatibel (im
Gegensatz zur unveränderten BSD-Lizenz) zu sein.

Gruß
Michael



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