Fwd: [Fellowship-austria] FU Berlin, Lehrinhalte nur via iTunes

Matthias Kirschner mk at fsfe.org
Mi Mär 13 16:44:21 UTC 2013


* walter harms <wharms at bfs.de> [2013-03-13 17:13:43 +0100]:

> Was sagt eigentlich der Rechnungshof zu so etwas ?

Weiß jemand ob der Rechnungshof in Berlin für die Universität zuständig
ist? Aus der Verfassung des Lands Berlin
https://www.berlin.de/rbmskzl/verfassung/abschnitt8.html: 

  Artikel 95

  (1) Der Rechnungshof ist eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene
  oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche
  Unabhängigkeit.

  (2) Der Rechnungshof wird von dem Präsidenten geleitet. Dieser wird
  auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner
  Mitglieder gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf
  Lebenszeit ernannt. Der Präsident des Rechnungshofes untersteht der
  Dienstaufsicht des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin.

  (3) Der Rechnungshof prüft die Rechnungen (Artikel 94) sowie die
  Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und
  Wirtschaftsführung Berlins. Er berichtet darüber jährlich dem
  Abgeordnetenhaus und unterrichtet gleichzeitig den Senat.

  (4) Das Abgeordnetenhaus und der Senat können den Rechnungshof
  ersuchen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu untersuchen und
  darüber zu berichten.

Also weiß jemand: Gehört die FU in den Haushalt und die
Wirtschaftsführung Berlins?

Viele Grüße
Matthias

-- 
Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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