Interessanter Artikel zum Thema rooting und Gewährleistung

Fabian Keil freebsd-listen at fabiankeil.de
Di Apr 30 11:28:06 UTC 2013


Erik Albers <eal at fsfe.org> wrote:

> 'Surfer haben Rechte' ist eine Portal das vom Bundesministerium für
> Verbraucherschutz gefördert wird. Aktuell gibt es dort einen Artikel über
> rooting und (den Verlust der) Gewährleistung. Das ist auch ein integraler
> Bestandteil unserer Free Your Android Kampagne.
> 
> Vorzüge dieses Artikels:

Ich nehme an, gemeint ist:
http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_2714.htm

>  - Er ist sauber und einfach geschrieben auch für nicht-techies

Das sehe ich nicht so. Ein paar Zitate:

| Denn theoretisch könnten sich Verbraucher eine „freie“
| Betriebssystem-Version installieren – ein so genanntes „CustomROM“ bzw.
| „Custom Firmware“. Dabei handelt es sich um modifizierte Versionen des
| Betriebssystems, die von der Entwickler-Gemeinde kostenlos veröffentlicht
| werden. 

Für einen Großteil der Leser dürfte unklar sein, warum "freie" in
Anführungszeichen steht und sie könnten als "Scare Quotes" interpretiert
werden. Wenn man den Freie-Software-Aspekt schon ignoriert, sollte man
meiner Meinung nach einheitlich "kostenlos" (ohne die Anführungszeichen)
schreiben.

| Rechtsexperten sind sich einig, dass das Rooting zu privaten Zwecken
| zwar strafrechtlich unbedenklich, allerdings vertragsrechtlich höchst
| umstritten ist  . Denn viele Hersteller akzeptieren in der Praxis
| keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr, wenn das Gerät
| gerootet wurde.

Wie viele Hersteller sind mit dieser Ansicht bereits vor Gericht durchgekommen?

Solange die betroffenen Nutzer nicht klagen oder zumindest mit einer Klage
drohen, können die Hersteller halt "akzeptieren" was sie wollen. Dadurch wird
die Sache aus meiner Sicht aber noch nicht "vertragsrechtlich höchst umstritten".

| Auch die Free Software Foundation Europe hat sich mit dieser Problematik
| auseinander gesetzt. Sie kommt nach einer Analyse der europäischen
| „Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs
| und der Garantien für Verbrauchsgüter“ ebenfalls zu dem Schluss, dass die
| Gewährleistung für ein Smartphone mit dem Rooting nicht automatisch erlischt.

Ach?

| Selbstverständlich kann vom Hersteller für die modifizierte Software kein
| Support übernommen werden.

"Können", "möchten" und "müssen" sollte man unterscheiden. Support für
modifizierte Software ist keineswegs unmöglich, speziell wenn die Modifikation
überhaupt nichts mit dem Problem des Nutzers zu tun hat.

| Gleichermaßen gelten die Gewährleistungsansprüche nicht mehr, wenn der
| Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware
| leidet.

Dass die Hardware durch Übertakten gelitten hat ist oft einfach nur
eine bequeme Ausrede, die man nicht ohne zu hinterfragen übernehmen
sollte.

| Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das
| reine Aufspielen einer alternativen, unlizenzierten Software zurückzuführen
| sein soll. 

Die alternative Software ist also grundsätzlich "unlizenziert"?

> Ich habe mich übrigens in einer persönlichen Nachricht an die Betreiber
> gewandt, gedankt und weiteres Interesse angekündigt.

Ich werde mich ebenfalls mit einer persönlichen Nachricht an die Betreiber
wenden.

Fabian
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